|
Abgasnachuntersuchungen bei Otto- und Dieselschiffsmotoren |
|
|
|
|
Geschrieben von Administrator
|
|
Sunday, 7. March 2010 |
|
An sämtlichen Schiffsmotoren, die bisher nicht der Pflicht zur Abgasnachuntersuchung unterlagen, muss bis zum 1. Juni 2010 erstmals eine Abgasnachuntersuchung bei einer/einem autorisieren Werft/Betrieb durchgeführt worden sein. Diese muss mittels Abgaswartungsdokument belegt werden und ist danach alle 3 Jahre zu wiederholen.
Das PDF Dokument enthärt das Verzeichnis der zur Abgasnachuntersuchung an Schiffsmotoren autorisierten Betriebe (Kanton SZ und Einzugsgebiet).
Details Abgasuntersuchung
|
|
Letzte Aktualisierung ( Sunday, 7. March 2010 )
|